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Monatsübung Schadstoff
Geschrieben von Administrator   
Samstag, 16. August 2008

ImageUm welchen Stoff handelt es sich hierbei?
Darf Wasser beim Einsatz verwendet werden?
Sind die Dämpfe giftig? Ist Atemschutz einzusetzen? Welche Maßnahmen sind zu setzen?

Diese und andere Fragen behandelte die Monatsübung zum Thema „Schadstoffe“ am Freitag, den 15. August.

 Zunächst informierte Sachbearbeiter LM Thomas Scheidl die Übungsteilnehmer über Neuigkeiten im Bereich Schadstoff auf Abschnitts und Bezirksebene. Anschließend wurde auf die verschiedenen Alarmstufen eingegangen und welche Kräfte bei den jeweiligen Stufen eigentlich angefordert werden (ob nur eigene Feuerwehr oder Schadstoffcontainer  mit dem Schadstoffzug Zwettl oder Gruppe Gr. Gerungs,).

Daraufhin wurde auf die eingangs erwähnten Fragestellungen eingegangen. Das Um und Auf für die richtige Vorgehensweise ist zunächst herauszufinden,  mit welchem Stoff man es eigentlich zu tun hat. Am einfachsten funktioniert dies an Hand der Frachtpapiere oder mit Hilfe des Handbuches „Gefahrengut- Ersteinsatz“. Um mit der Handhabung dieses Handbuches vertraut zu werden sollte deshalb jeder Übungsteilnehmer anhand einer vorgegebenen Stoffbezeichnung oder einer UN- Nummer die zu ergreifenden Maßnahmen und die spezifischen Gefahren des jeweiligen Stoffes bestimmen.Image 

Im Anschluss wurde auf die Möglichkeiten unsere Feuerwehr bei  kleineren Schadstoffeinsätzen eingegangen. So sind etwa in unserem Einsatzfahrzeug säurebeständige Handschuhe und Planen vorhanden wodurch ein sicheres Arbeiten möglich ist.
ImageEine weitere recht praktische Möglichkeit besteht auch darin, mit Hilfe der Steckleitern und der säurebeständigen Plane ein Becken aufzubauen.  Mit dieser einfachen und leichten Konstruktion kann man dann z. B.  verhindern, dass eine aus einem Leck austretende Flüssigkeit ins Erdreich gelangt.

 

Übrigens: Bei dem Stoff mit der UN Nummer 1428 handelt es sich um Natrium. X423 steht für entzündbarer fester Stoff der mit Wasser gefährlich reagiert und entzündbare Gase bildet. Wasser darf nur im  Einverständnis mit Sachverständigen verwendet werden. 

 
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